Die Symbole der Schweiz
Im Jahre 1289 folgten die Schwyzer einem Gebot Rudolf von Habsburgs, ihm bei der Belagerung Besançons zu helfen; das taten
sie und zwar mit Erfolg, weshalb er ihnen zum Dank dafür das
Recht gab, das "Heilig Rych" (das ist das Kreuzzeichen!) in ihrem roten Banner zu führen. Bei der Schlacht von
Laupen 1339 tritt dieses Symbol wieder auf, als die Berner den ihnen zu Hilfe eilenden Innerschweizern als Zeichen der Verbündeten ein schmales weißes Stoffkreuz auf die Gewänder
nähten. Dadurch wurde das weiße Kreuz auf rotem Feld zum Zeichen für die "Schweizerische
Eidgenossenschaft". Obwohl die Nachfahren dieser frühen Eidgenossen das Zeichen beibehielten und damit ihre Waffenröcke
schmückten, gab es dafür Jahrhunderte lang keine eigentliche Formatvorschrift.
Erst 1841 wurde bestimmt, dass das Schweizerkreuz auf Armeefahnen aus fünf gleichen Quadraten zu bilden sei. Über diese etwas
plumpe Form des Kreuzes gab es in der Folge jedoch immer wieder
Auseinandersetzungen. Schließlich wurde am 12. Dezember 1889 festgelegt, dass die unter sich gleichen Arme je um 1/6 länger
als breit sein müssten. Dabei ist es bis heute geblieben.
Die Schweiz ist ein sehr flaggen- und wappenbewusstes Land. Besonders charakteristisch für die Schweizer Heraldik sind
hervorragend stilisierte Bildmotive aus der Lebenswirklichkeit
des Menschen.
Allenthalben sieht man die quadratische Nationalflagge und die ebenfalls quadratischen Flaggen der 26 Kantone. Schon lange
vor der Einführung in Österreich wurden das Staatswappen und die Kantonswappen integrierende Bestandteile der
Kraftfahrzeugkennzeichen.
Die gepflegte eidgenössische Heraldik ist nicht nur Ausfluss des helvetischen Ordnungssinnes, sondern vor allem Ausdruck
des durch eine Jahrhunderte lange friedvolle Entwicklung
gewachsenen Schweizer Nationalbewusstseins und eines zwar oft als "Kantönligeist" apostrophierten, aber dennoch sehr
berechtigten traditionellen Heimatgefühls. Hat sich doch
die Schweizerische Eidgenossenschaft nach ihrer faktischen Loslösung vom Reich (1499) schon sehr früh zur
bundesstaatlichen Demokratie entwickelt, der es gelang, vier verschiedene Sprachgruppen zu einer Nation zu vereinen,
deren Eigenständigkeit heute niemand zu bezweifeln wagt.
Der Respekt der Eidgenossen vor ihren Wappen und Flaggen äußert sich auch durch die liebevolle Instandhaltung dieser Symbole -
so werden etwa die an der Hauswand schräg gehissten Flaggen durch sogenannte "Stabilisatoren" daran gehindert, sich um den Mast
zu wickeln (Näheres hiezu siehe Bild sowie unter "Flaggen-Etikette").
Kantonale und städtische Behörden werden von der öffentlichen Meinung gezwungen, bei der Verwendung des jeweiligen Wappens die
heraldischen Regeln zu beachten.
Die Achtung vor dem Staatssymbol unseres eidgenössischen Nachbarn erfordert es, die Schweizer Flagge auch in Österreich immer
quadratisch auszuführen. Dies geschieht in der Praxis kaum.
Dafür kann nicht als Entschuldigung angeführt werden, dass im Gegensatz zur gleichseitigen NATIONALFLAGGE die Schweizer
SEEFLAGGE das international weit verbreitete Format 2:3 besitzt.
Graphisch sehr gut gelungen war die Markierung der Flotte der Swissair, die das Schweizerkreuz weithin sichtbar am
Seitenruder ihrer Passagiermaschinen trug. Und originell war auch der Name der Chartergesellschaft "Crossair" - "Cross" heißt
ja (Schweizer!)Kreuz und "Crossbow" ist das englische Wort für Armbrust - das mythologische Symbol der Schweiz.
Die Nachfolgerin der Swissair heißt "Swiss
International Airlines". Sie hat das Schweizerkreuz auf rotem Grund am
Seitenruder beibehalten.
Auch der Logo der Schweizerischen Bundesbahnen
enthält das Schweizerkreuz.
Im Gegensatz zur einheitlichen Auffassung über die Nationalflagge sind die Schweizer in Bezug auf ihre NATIONALHYMNE bis auf den
heutigen Tag gespalten.
Als Landeshymne der Schweiz
gilt seit dem Jahr 1961 der sogenannte "Schweizerpsalm":
Trittst im Morgenrot
daher,
Seh' ich dich im Strahlenmeer,
Dich, du Hocherhabener, Herrlicher!
Wenn der Alpen Firn sich rötet,
Betet, freie Schweizer, betet.
Eure fromme Seele ahnt
Eure fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland!
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland!
Kommst im Abendglühn daher,
Find' ich dich im Sternenheer,
Dich, du Menschenfreundlicher, Liebender!
In des Himmels lichten Räumen
Kann ich froh und selig träumen;
Denn die fromme Seele ahnt
Denn die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland!
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland!
Ziehst im Nebelflor daher,
Such' ich dich im Wolkenmeer,
Dich, du Unergründlicher, Ewiger!
Aus dem grauen Luftgebilde
Bricht die Sonne klar und milde,
Und die fromme Seele ahnt
Und die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland!
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland!
Fährst im wilden Sturm daher,
Bist du selbst uns Hort und Wehr,
Du, allmächtig Waltender, Rettender!
In Gewitternacht und Grauen
Lasst uns kindlich ihm vertrauen!
Ja, die fromme Seele ahnt
Ja, die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland!
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland!
Die feierlich-getragene Melodie stammt aus dem kirchlichen
Bereich. Der Zisterziensermönch
P. Alberich Zwyssig (1808-54) hat das Kirchenlied "Diligam, te domine" umgearbeitet und ihm 1841
den obigen Text des Zürcher Bürgers Leonhard Widmer (1808-68) unterlegt.
Seit 1843 wird das Lied zu patriotischen Anlässen gesungen. Der Text ist durch ein
pantheistisch-patriotisch-naturverbundenes Pathos gekennzeichnet. Er stößt daher in der heute bereits stark
säkularisierten Schweiz auf Widerstand.
Vorläufer des vierstrophigen "Schweizerpsalms" war das fünfstrophige Lied "Rufst du, mein Vaterland", das nach der
Melodie "God save the King" gesungen wurde.
Der Text enthielt ebenfalls religiöse Motive und wurde 1811 von Johann Rudolf Wyß (1782-1830)
verfasst. Die erste Strophe lautet:
"Rufst du, mein Vaterland?
Sieh uns mit Herz und Hand
All Dir geweiht!
Heil Dir, Helvetia!
Hast noch der Söhne ja,
Wie sie Sankt Jakob sah.
Freudvoll zum Streit."
Nach der Verfassungslage kann die Schweizer Regierung eine
allgemein verbindliche Nationalhymne nur unter Einhaltung der komplizierten Regeln der direkten Demokratie beschließen.
Deshalb setzte der Bundesrat am 12. September 1961 eine Hymne nur für den offiziellen Gebrauch an den Schweizer diplomatischen
Vertretungen und in der Armee fest. Es wurde eine Probezeit von drei Jahren beschlossen. Die
Kantone wurden gebeten, den Schweizerpsalm zu übernehmen.
Im Juli 1965 musste das Hymnenprovisorium prolongiert werden, da sich nur zwölf Kantone (vor allem aus der Westschweiz) positiv
zur vorgeschlagenen Nationalhymne geäußert hatten.
Seit 1981 ist der Schweizerpsalm die offizielle Nationalhymne.
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