BESCHREIBUNG DES KLEINEREN VEREINIGTEN WAPPENS DER LÄNDER DER UNGARISCHEN HEILIGEN KRONE:

(Festgestellt mit Allerhöchstem Handschreiben vom 2. März 1916) 

Gespaltener Schild mit unten eingeschobener, an den Seitenrändern eingebogener Spitze. Rechts ein siebenmal von Rot und Silber geteiltes Feld; links in Rot auf dem golden gekrönten, emporragenden mittleren Teile eines grünen Dreiberges ein doppeltes silbernes Tatzenkreuz; in der Spitze, die von oben gerechnet bis zur fünften Teilungslinie des rechts stehenden Wappenfeldes reicht, ein in fünf Reihen von Silber und Rot geschachtes Feld. Auf dem Schilde ruht die ungarische heilige Krone. 

Beachte: Bei der amtlichen Publikation dieses Wappens im Budapesti Közlöny
(Nr. 60 vom 14. März 1916) wurde der Abbildung folgende Anmerkung beigefügt:
 „Das oben abgebildete Wappen wird für sich allein keine Verwendung finden“. Dasselbe wird daher gegenwärtig ausschließlich im kleinen gemeinsamen Wappen angewendet.

Durch dessen Einführung wurde der bisherige Gebrauch des alten, durch Gesetzartikel XXI ex 1848 endgültig festgelegten kleinen Wappens des ungarischen Staates in keiner Weise berührt. Dieses zeigt unverändert in gespaltenem Schilde rechts ein siebenmal von Rot und Silber geteiltes Feld und
links in Rot auf dem golden gekrönten, emporragenden mittleren Teile eines grünen Dreiberges ein doppeltes silbernes Tatzenkreuz. Auf dem Schilde ruht die ungarische heilige Krone. Geführt wird es entweder allein, oder rechts von einem Eichen- und links von einem Ölzweige umfangen, oder auch jederseits von einem schwebenden, weiß gekleideten Engel gehalten.