BESCHREIBUNG
DES KLEINEREN VEREINIGTEN WAPPENS DER LÄNDER DER UNGARISCHEN HEILIGEN
KRONE:
(Festgestellt
mit Allerhöchstem Handschreiben vom 2. März 1916)
Gespaltener
Schild mit unten eingeschobener, an den Seitenrändern eingebogener
Spitze. Rechts ein siebenmal von Rot und Silber geteiltes Feld; links in
Rot auf dem golden gekrönten, emporragenden mittleren Teile eines grünen
Dreiberges ein doppeltes silbernes Tatzenkreuz; in der Spitze, die von
oben gerechnet bis zur fünften Teilungslinie des rechts stehenden
Wappenfeldes reicht, ein in fünf Reihen von Silber und Rot geschachtes
Feld. Auf dem Schilde ruht die ungarische heilige Krone.
Beachte:
Bei der amtlichen Publikation dieses Wappens im Budapesti Közlöny
(Nr. 60 vom 14. März 1916) wurde der Abbildung folgende Anmerkung beigefügt:
„Das oben abgebildete Wappen wird für sich allein keine
Verwendung finden“. Dasselbe wird daher gegenwärtig ausschließlich
im kleinen gemeinsamen Wappen angewendet.
Durch
dessen Einführung wurde der bisherige Gebrauch des alten, durch
Gesetzartikel XXI ex 1848 endgültig festgelegten kleinen Wappens
des ungarischen Staates in keiner Weise berührt. Dieses zeigt
unverändert in gespaltenem Schilde rechts ein siebenmal von Rot und
Silber geteiltes Feld und
links in Rot auf dem golden gekrönten, emporragenden mittleren Teile
eines grünen Dreiberges ein doppeltes silbernes Tatzenkreuz. Auf dem
Schilde ruht die ungarische heilige Krone. Geführt wird es entweder
allein, oder rechts von einem Eichen- und links von einem Ölzweige
umfangen, oder auch jederseits von einem schwebenden, weiß gekleideten
Engel gehalten. |