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    | Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens
 
 
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      Chronologische Übersicht |  
  
    |  Das Wappen der Republik Österreich
      (Bundeswappen)
 1984
 
 Am  28. März 1984 beschloss der Nationalrat nach einem kurzen
      Berichts des Abg. Neuwirth ohne jede Debatte und einstimmig (wie übrigens auch schon am 8. Mai 1919) das
      "Bundesgesetz über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz)". Es bezieht sich in § 1 auf den Artikel 8a B-VG,
      regelt in § 2 das Siegel der Republik und bestimmt unter der Überschrift
      "Die Farben und die Flagge der Republik Österreich" in seinem
      § 3:
 
 (1) Die  Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot.
 
 (2) Die  Flagge der Republik Österreich besteht aus drei       gleich breiten
      waagrechten Streifen, von denen der mittlere       weiß, der obere und der untere rot sind.
 
 (3) Die  Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der       Republik Österreich, weist aber
      außerdem in ihrer Mitte       das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden       roten Streifen
      hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der       Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist
      zwei zu drei. Die Zeichnung der Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden
       Anlage 2       ersichtlich.
 
 --> Die weiteren Bestimmungen sind dem
       Faksimile des Wappengesetzes
      1984
 zu entnehmen.
 
 Die "detailreiche" Abbildung der Anlage zu BGBl. 159/1984 (siehe
      Abb. rechts)
 mit ihrem hell abschattierten Federwerk hat dazu geführt, dass die große
      Fahnenfabrik
      Gärtner in Mittersill den Adler nicht schwarz, sondern
      "graumeliert" herstellt, wie dies auch auf der Homepage dieser
      Firma ersichtlich ist.  Damit erscheint das Bundeswappen auf vielen
      in den letzten Jahren angeschafften Bundesdiensflaggen und -fahnen -
      besonders nach längerem Gebrauch - grau und nicht schwarz.
 
 Abbildung der
      Bundesdienstflagge im BGBl. 159/1984
 
 Ausführlicher
      Text über die Geschichte der österreichischen Farben
 (22 Seiten, pdf, noch in Bearbeitung)
 |  Heraldisch korrekte Form
 
 Schwarz-weiß-Version
 
       
 Korrekte Bundesdienstflagge
      1984
 
 
   
 "Detailreiche"
      Abbildung im BGBl.159/1984
 
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    | 1981
 Im Rahmen einer größeren Verfassungsreform wurde Mitte 1980 eine Regierungsvorlage
      ausgearbeitet, die am  1. Juli 1981 vom Nationalrat beschlossen wurde (BGBl. 350/1981). Nach einem 62 Jahre währenden wechselhaften politischen und rechtlichen Schicksal
      war damit das Staatswappen formell in den Text der Bundes-Verfassung aufgenommen
      worden. Artikel 8a B-VG lautet:
 
 (1) Die  Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot.         Die Flagge besteht aus drei
      gleichbreiten waagrechten         Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der
      untere rot sind.
 
 (2) Das  Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen)         besteht aus einem
      freischwebenden, einköpfigen,         schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen         Querbalken durchzogenen Schild
      belegt ist. Der Adler         trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei         sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine         gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang
      eine         goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im         linken Fang einen goldenen Hammer.
 
 (3) Nähere Bestimmungen, insbesondere über den
       Schutz der         Farben und des Wappens
       sowie über das  Siegel der Republik, werden durch Bundesgesetz
      getroffen.
 
 The Austrian arms blazoned
      in English:
 
 The Arms of the Republic
      of Austria (Federal Arms) are: a free-standing, single-headed eagle sable,
      armed or and tongued gules, on its breast an escutcheon gules with a fess
      argent. The eagle bears on its head a mural crown or with three visible
      towers. Both legs are chained with a broken iron chain. The eagle holds in
      its right claw a sickle or with the blade turned inwards, and in its left
      claw a hammer or.
 
 Note: the eagle is free-standing, that is, not set on a shield,
      which is in keeping with German and Austrian traditions in matters of
      state arms. The escutcheon on the eagle's breast is, of course, the
      traditional arms of Austria.
  
       |  
 Die
      Nationalflagge Österreichs (2:3)
 
 
 
 
   Farbdarstellung
      auf Basis der
 Abbildung StGBl. 22/1945
 
 Schwarz-weiß-Version
      gemäß
 StGBl. 22/1945
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    | 1945 
 Unmittelbar  nach der Befreiung von der Naziherrschaft, noch vor der
      Kapitulation Hitlerdeutschlands, nämlich schon m
       1. Mai 1945, wurde das Gesetz "über Wappen, Farben, Siegel und Embleme der Republik (Wappengesetz)" 
      von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Wieder war es
 Dr. Karl Renner, der erste Kanzler auch der Zweiten
      Republik, der die Initiative hiezu ergriff.
 Bereits im 2. Stück des neuen Staatsgesetzblattes verlautbart, bestimmt das
      Wappengesetz 7/1945:
 
 Artikel 1.
 
 (1) Die Republik Österreich führt das mit Gesetz vom 8. Mai 1919,
 St.G.Bl. Nr. 257, eingeführte Staatswappen,
       das die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der      Arbeiterschaft durch das Symbol
 des Hammers, der
      Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden
      Stadtmauerkrone, versinnbildlicht, wieder ein. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und
 den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt,
 dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.
 
 (2) Die Zeichnung des Staatswappens ist aus der einen
      Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage ersichtlich. (Diese
      Anlage wurde am 20. Juni 1945 im Staatsgesetzblatt unter Nr. 22/1945
      nachgereicht).
 
 Artikel 2.
 
 Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot, die Flaggen und
      Banner, die von staatlichen Behörden, Einrichtungen und Anstalten
      geführt werden, zeigen im Mittelfeld das Wappen der Republik.
 
 Das Bemerkenswerte an diesem
      Gesetzestext ist, dass er - über die rein heraldische Wappenbeschreibung
      (Blasonierung) hinausgehend - eine Legalinterpretation der vier dem neuen österreichischen
      Bundeswappen eigentümlichen Symbole  gibt, die sich nur an dieser
      Stelle findet. Das ist als authentischer Beweis dafür anzusehen, dass von
      dem DUALEN Zeichen "Hammer und Sichel" im österreichischen
      Wappen keine Rede sein kann. Am  1. Mai 1945  hatte man freilich andere Sorgen, als sich um
      heraldische und verfassungsrechtliche Details zu kümmern. So dachte man
      auch nicht daran, die
       Farbe der Ketten  näher zu bestimmen. Vor allem aber übersah man,
      dass man durch die Einfügung der gesprengten Eisenketten das im
      Verfassungsrang stehende Bundeswappen von 1919 durch ein einfaches Gesetz
      modifiziert hatte. Zwar beschloss der Nationalrat am  19. 12. 1945  ein
      Verfassungs-Übergangsgesetz, das den Mangel nachträglich saniert hätte,
      doch konnte dieser Gesetzesbeschluss mangels Zustimmung des Alliierten
      Rates nicht ordnungsgemäß kundgemacht werden.
 |  Farbdarstellung
      auf Basis der
 Abbildung StGBl. 22/1945
  
 Schwarz-weiß-Version
      gemäß StGBl. 22/1945
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    | Das Wappen des Bundesstaates Österreich (1934-1938)
 
 1934
 Als die Republik durch den austrofaschistischen "Bundesstaat
      Österreich" abgelöst wurde, musste auch das zentrale heraldische Symbol des
      verhassten "Parteienstaates" einer Änderung unterzogen werden. Nach dem Verbot der nationalsozialistischen und
      sozialdemokratischen Aktivitäten (inklusive aller Parteisymbole, Fahnen, Wimpel),
      wollte man alles entfernen, was auch nur entfernt an Kommunismus und Sozialismus erinnerte. Ironischerweise entfernte der sogenannte "Ständestaat" damit gerade die "ständischen" Elemente des Staatswappens - jene
      Zeichen also, die das Zusammenwirken von Arbeitern, Bauern und Bürgern symbolisieren wollten. An die Stelle des einköpfigen
      Adlers trat wieder der Doppeladler, wodurch der Wille
 zur Rückbesinnung auf altösterreichische Traditionen und Tugenden
      ausgedrückt werden sollte. Die Adlerköpfe wurden nimbiert, was als Symbol für die christlich-katholische Orientierung des
      "Ständestaates" zu interpretieren ist.
 
 Im Ministerrat wurde die Form des neuen Staatswappens 1934 mehrmals diskutiert. Dabei wurde u.a. vorgeschlagen,
      dass das Wappen "im rechten goldenen Fang ein hohes goldenes Kreuz, im linken
 Fang ein blankes Schwert" tragen solle. Dollfuß
      selbst versuchte einige Zeit, seinen Standpunkt durchzusetzen, dem Bindenschild das Kruckenkreuz aufzulegen. Schließlich einigte man
      sich doch darauf, den nimbierten Doppeladler nur mit dem Bindenschild zu versehen.
 Artikel 3 der ständischen Verfassung vom 1. Mai 1934, BGBl. 239/1934   bestimmt:
 
 (1) Die Farben Österreichs sind rot-weiß-rot.
 
 (2) Das Staatswappen Österreichs besteht aus einem frei schwebenden, doppelköpfigen, schwarzen, golden nimbierten
      und ebenso gewaffneten, rotbezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken
      durchzogenen Schilde belegt ist.
 
 Durch eine Kundmachung der Bundesregierung vom  2. Juli 1934, BGBl.
      II/108, wurde die bildliche Darstellung des "Staatswappens
      Österreichs" veröffentlicht. In einer offiziellen Staatsbürgerkunde wurde die Bedeutung des neuen
      Wappens mittels Anmerkung wie folgt erläutert: "Dieser Doppeladler ist der alte
      Reichsadler, der seit Jahrhunderten das Wappentier Österreichs war. Das (sic!) Bindenschild der
      Babenberger "rot-weiß-rot" auf der Brust des Doppeladlers
      kennzeichnet unsere Ostmarkmission."
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 Kruckenkreuzflagge
      1934
    Doppeladler
      1934
 Schwarz-weiß-Version |  
  
    | Das Staatswappen der Republik (Deutsch)österreich
 
 1919
 
 Am 8. Mai 1919 beschloss die
      Konstituierende Nationalversammlung das "Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich", St.G.Bl.257/1919.
 
 Berichterstatter war der christlichsoziale Abgeordnete Dr. Rudolf Ramek,
      was darauf hindeutet, dass der Gesetzesantrag auf Konsens beruhte und auch von
      den konservativen Abgeordneten mitgetragen wurde. Ramek,der spätere
      zweimalige Bundeskanzler, ein Rechtsanwalt aus Salzburg, interpretierte
      die Wappensymbolik so, dass er die Mauerkrone
      nicht als Zeichen des Bürgertums, sondern als Symbol der Demokratie
      schlechthin bezeichnete.  Artikel 1 Abs. 1  des Gesetzes bestimmte:
 
 "Das Staatswappen der Republik Deutschösterreich besteht aus
      einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot
 bezungten Adler, dessen Brust mit einem
      roten, von einem silbernen
 Querbalken durchzogenen Schildchen belegt ist. Der Adler trägt auf dem
 Haupte eine
      goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen, im rechten
 Fange eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im
      linken
 Fange einen goldenen Hammer."
 
 In der Beilage 202 der das Gesetz vom 8. Mai 1919  betreffenden
      stenographischen Protokolle wird die Argumentation, dass der neue
      Wappenadler nichts mit dem Habsburger-Regime zu tun habe, noch
      verstärkt:
 "Die Annahme, dass der Adler ein monarchisches Zeichen sei, ist ein
      Vorurteil. Der Adler war das Symbol der Legionen der römischen Republik.
      Er versinnbildlicht die Souveränität des Staates ... Da das Wappen die Aufgabe hat, Ämter und Anstalten als
      staatlich zu bezeichnen, kommt viel darauf an, dass die Bevölkerung
      dieses von allen anderen Abzeichen unterschiedene Abzeichen sofort als staatliches Kennzeichen versteht und
      achtet. Ein gewisser Anklang an die bisherigen staatlichen Wappen ist darum
      erwünscht..."
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 Staatswappen 1919
 
      
       
 Weitere Wappenform 1919
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    | Vorarbeiten zum Staatswappen 1918 
 Die Entwürfe für das Staatswappen der Ersten Republik
      gehen auf Karl Renner zurück, der sich vom Adler der Monarchie zur Gänze
      trennen wollte und die Trias "Stadturm, Ährenkranz,
      Bergmannshämmer" als verbindendes Symbol für Bürger, Bauern und
      Arbeiter im Auge hatte. Details zur Genese mit Reproduktionsversuchen von
      Staatsarchivar Dr. Michael Göbl finden Sie hier.
 |  Genese des Wappens von 1919
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