Fahnen- und Flaggenetikette
Peter Diem
Über den richtigen Gebrauch
der österreichischen Staatssymbole
1. Allgemeines zu Fahne und
Flagge
Fahne und Flagge wollen
durch Farbe und Form eine bestimmte Aussage sichtbar machen. Sie sind
in der Regel international anerkannte Symbole einer bestimmten Sache
oder einer bestimmten Gemeinschaft von Menschen.
Unter FAHNE versteht man ein
Stück Tuch, das an einem Stock befestigt ist. Die Fahne wird getragen
oder aufgestellt.
Die FLAGGE ist ein Stück
Tuch, das mittels einer Leine an einem Mast gehisst wird. Das
Flaggentuch kann auch plan an eine Wand geheftet werden.
Während die Flagge (das
Flaggentuch) ersetzbares Verbrauchsmaterial ist, wird die Fahne (das
Fahnenblatt) nicht erneuert, sondern in ihrer ursprünglichen Form so
lange wie möglich aufbewahrt, da sie in ihrer Gesamtheit ein Symbol
darstellt. Eine Fahne kann daher auch kirchlich geweiht werden. Der
Fahnenstock kann eine Bekrönung ("Krönlein") in Form einer Spitze oder
eines Adlers, eines Partei- oder Vereinsabzeichens etc. tragen. Die dem
Stock (Mast) zugewendete Seite der Fahne (Flagge) wird "Liek" oder
"Mastseite" genannt, die gegenüberliegende Seite heißt "Flugseite". Das
mastseitige Obereck wird auch als "Gösch" bezeichnet. Das weltweit
häufigste Fahnen- und Flaggenformat bei Nationalflaggen ist 2:3 (Höhe
zu Länge)
Die Farben Österreichs
Die Farben rot-weiß-rot
gehören zu den ältesten noch in Gebrauch befindlichen Nationalfarben.
Sie gehen auf die Zeit der letzten Babenberger zurück. Die älteste
bekannte Abbildung des österreichischen Bindenschildes findet sich auf
einem Reitersiegel Friedrichs II., des Streitbaren, Herzog von
Österreich und Steiermark (1230-1246), des letzten Babenbergers, der in
der für Österreich siegreichen Schlacht an der Leitha gegen Bela IV.
von Ungarn fiel. Das Siegel gehört zu einer Urkunde für das Stift
Lilienfeld datiert mit 30. November 1230. 1232, zwei Jahre später,
werden erstmals die Farben rot-weiß-rot erwähnt: in seinem
"Fürstenbuch" beschreibt Jans Enikel die Schwertleite Herzog Friedrichs
durch den Bischof Gebhard von Passau, zu der Friedrich 200 junge
Edelleute in rot-weiß-rote Gewänder gekleidet hatte. (Unter
Schwertleite ist die feierliche Bekundung der Mündigkeit und
Waffenfähigkeit des adeligen Jünglings im Rittertum zu verstehen)
Die österreichische
Nationalflagge
"Die Flagge der Republik
Österreich besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von
denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind." (Art.8a
B-VG, BGBl.350/1981 sowie gleichlautend § 3 Abs.2 Wappengesetz,
BGBl.159/1984)
Die österreichische
Nationalflagge entspricht dem alten österreichischen Bindenschild. Ihre
Vorläuferin war die 1786 eingeführte Seeflagge. Die Nationalflagge
sollte erstmals am 12. November 1918, dem Tag der Ausrufung der
Republik, vor dem Parlament in Wien gezeigt werden. Es gelang jedoch
nicht, die rot-weiß-roten Farben zu hissen, da Angehörige der
kommunistischen "Roten Garden" den weißen Mittelstreifen herausgerissen
und die verknoteten roten Tücher aufgezogen hatten. Trotzdem wurde die
rot-weiß-rote Flagge zum anerkannten Symbol des neuen Österreich.
Ein bestimmtes FORMAT hat
der Gesetzgeber für die Nationalflagge leider nicht vorgesehen.
(Vertreter des Verfassungsdienstes fanden dies bei der Vorbereitung des
Wappengesetzes als zu wenig "liberal"; Sie meinten, die Nationalfarben
würden sich in vielerlei Formaten besser durchsetzen) Doch ergibt sich
aus den unten beschriebenen Proportionen der Dienstflagge des Bundes
und der österreichischen Seeflagge ein Idealformat von 2:3. Wenn
nämlich das Verhältnis der Höhe der Nationalflagge zu ihrer Länge zwei
zu drei ist, entspricht dies ziemlich genau dem ästhetischen Prinzip
des Goldenen Schnitts (2:3,25). Damit gleicht das Format der
Nationalflagge Österreichs jenem der meisten ausländischen Flaggen, was
sich besonders dann vorteilhaft auswirkt, wenn sie zusammen mit einer
oder mehreren Flaggen der Heimatstaaten internationaler Gäste gehisst
wird. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich Flaggen im Format
2:3 im Wind leicht entfalten, sich weniger verschleißen und dass sich
Fahnen im Format 2:3 am besten tragen lassen. Leider besteht in
Österreich eine geradezu fanatische Vorliebe für längere Flaggentücher,
die im praktischen Einsatz dann meist recht unansehnlich wirken.
Das Wappen der Republik
Österreich
"Das Wappen der Republik
Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden,
einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler,
dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken
durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Kopf eine
goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge
umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine
goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen
goldenen Hammer." (Art. 8a B-VG).
Die DREI Symbole MAUERKRONE
(für Bürgertum und Republik), SICHEL (für den Bauernstand) und HAMMER
(für den Arbeiterstand) haben nichts mit den ZWEI - mittlerweile fast
ausgestorbenen -kommunistischen Symbolen Hammer und Sichel zu tun,
sondern sind eine organische heraldische Weiterentwicklung von
Kaiserkrone, Schwert/Zepter und Reichsapfel im ehemaligen kaiserlichen
Wappen.
Die gesprengten EISENKETTEN,
das vierte dem Adler beigegebene Symbol, wurden 1945 hinzugefügt. Sie
stehen für die Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus.
Wichtig für den richtigen
Gebrauch des österreichischen Bundeswappens ist auch der in seiner
Beschreibung enthaltene Hinweis, dass es sich um einen FREISCHWEBENDEN
Adler handelt. Dieser ist also weder in einen Wappenschild noch in
einen Kreis zu setzen, wie das leider noch oft geschieht. (Der weiße
Kreis hat seinen Ursprung in der nationalsozialistischen
Hakenkreuzflagge und in der zu dieser als "Gegensymbol" entwickelten
rot-weiß-roten Kruckenkreuzflagge)
Das Bundeswappen ist
entweder vierfärbig (schwarz, weiß/silber, rot, gelb/gold) oder
schwarz-weiß mit den entsprechenden heraldischen Schraffuren
darzustellen. Leider wird auch hier immer wieder am falschen Orte
gespart: auf sehr vielen, wenn nicht den meisten Schildern an den
Gebäuden der Bundesbehörden fehlt das Gelb/Gold der Mauerkrone und der
Waffen mit Hammer und Sichel. Das ist übrigens auch bei den Urkunden
der Fall, mit welchem verdienten Wirtschaftsunternehmen das
Staatswappen verliehen wird. Auch bei Körperschaften des öffentlichen
Rechts (z. B. den Kammern) findet man leider oft die Darstellung ohne
das Gelb/Gold.
Das Siegel der Republik
Österreich
"Das Siegel der Republik
Österreich ist kreisförmig und trägt im oberen Halbkreis um das
Bundeswappen die Aufschrift >Republik Österreich<". (§ 2 Abs.1
Wappengesetz)
Die Dienstflagge des Bundes
"Die Dienstflagge des Bundes
entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber außerdem in
ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden
roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge
des Bundes zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Die Zeichnung der
Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes
bildenden Anlage 2 ersichtlich." (§ 3 Abs.3 Wappengesetz)
Mit der Einführung einer
auch in ihren Proportionen beschriebenen Bundesdienstflagge wurde 1984
einer langjährigen Formenvielfalt mit zum Teil sehr unansehnlichen
Ausprägungen ein Ende gesetzt. Freilich dauert es in der
österreichischen Praxis sehr lange, bis sich das "neue" Format
durchsetzt.
Die genaue Zeichnung der
Bundesdienstflagge ist aus einer farbigen Abbildung in der Anlage 2 zum
BGBl. 159/1984 ersichtlich, doch gibt es dabei einen kleinen
Widerspruch:
Während nach dem im Jahre
1981 in die Bundesverfassung eingefügten Artikel 8a, Abs. 2 der das
Bundeswappen bildende freischwebende Adler SCHWARZ zu sein hat, ist er
in der genannten Zeichnung nicht rein schwarz, sondern
schwarz-grau-blau meliert. Der Grund dafür ist darin zu suchen, dass
die Staatsdruckerei bei der Auswahl der Zeichnung auf eine möglichst
detailreiche Vorlage zurückgriff. In der Praxis hat das allerdings dazu
geführt, dass die führenden Fahnenfabriken Österreichs verschiedene
Zeichnungen des Bundeswappens in die Dienstflagge einfügen. Es sollte
nur die dem Text der Bundesverfassung entsprechende Form, also der
einfärbig schwarze Adler, verwendet werden. Die Zeichnung hiezu findet
sich in der Anlage zum Wappengesetz 1945, BGBl. 22/1945.
Zur Führung der
Bundesdienstflagge - wie auch zur Führung des Bundeswappens sind
insbesondere berechtigt: Bundespräsident, Präsident des Nationalrates,
Vorsitzender des Bundesrates, Präsident/Vizepräsident des
Rechnungshofes, Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre,
Volksanwälte, Landeshauptleute, Behörden und Anstalten des Bundes,
Bundesheer, Universitäten und Hochschulen, sowie verschiedene
Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z. B. die Kammern.
Die Flagge der Republik
Österreichs zur See
"Die Seeflagge besteht aus
drei gleich breiten, waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß,
der obere und der untere rot ist. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu
ihrer Länge ist zwei zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische
Nationalität eines Seeschiffs (z. B. durch rot-weiß-rote Wimpel,
Stander) sind unzulässig." (§ 3 Abs. 2 Seeschiffahrtsgesetz, BGBl.
174/1981)
Im Gegensatz zur
rot-weiß-roten Nationalflagge Österreichs, die erst mit der Gründung
der Republik im Jahre 1918 an die Stelle der schwarz-gelben Farben des
Kaiserreiches trat, geht die rot-weiß-rote Seeflagge auf den großen
Neuerer und Reformer Josef II. zurück. Sie wurde am 20. März 1786
eingeführt und zeigte im vorderen Drittel des weißen Mittelstreifens
den in Gold gefassten österreichischen Bindenschild, darüber eine
vereinfachte, mit Perlen besetzte goldene Königskrone. Abgesehen von
einigen geringfügigen Änderungen (Zahl der Perlen) blieb diese k.u.k.
Seeflagge 132 Jahre lang - bis zum Untergang der Donaumonarchie -
ununterbrochen in Gebrauch. Siehe hiezu: Lothar Baumgartner, Die
Entwicklung der österreichischen Marineflagge, in: Militaria Austriaca,
1977, 29 ff., mit zahlreichen Abbildungen.
Österreichische Seeschiffe
(das sind vom Verkehrsministern mit "Seebrief" zugelassene seetaugliche
Schiffe) dürfen nur die oben beschriebene Flagge führen. Diese ist an
der "für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Stelle" zu
setzen, andere Flaggen dürfen an dieser Stelle nicht geführt werden.
Zusätzlich geführte Reedereiflaggen bedürfen der Genehmigung des
Verkehrsministeriums. Unter österreichischer Flagge fahren rund 30
Handelsschiffe auf See.
Die Seeflagge wird im großen
und ganzen auch von österreichischen Binnenschiffen geführt, manchmal
findet man bei einem "Alpensee-Kreuzer" leider auch ein längeres
Format. Die Wasserfahrzeuge des Bundes (Gendarmerie, Strompolizei,
Zoll, Bundesheer) führen die Dienstflagge des Bundes. Für kleine
Wasserfahrzeuge gelten besondere Bestimmungen.
Das "Führen" und die
"Verwendung" der Staatssymbole
Während Wappen, Siegel und
Dienstflagge nur von den hiezu laut Wappengesetz Berechtigten
"geführt", das heißt in öffentlich-rechtlicher Funktion benützt werden
dürfen, ist die "Verwendung" der Abbildungen von Hoheitszeichen der
Republik Österreich allgemein gestattet:
"Die Verwendung von
Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der Flagge der Republik
Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie nicht
geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das
Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen." (§ 7 Wappengesetz)
Diese Bestimmung gilt als
sogenannter "liberaler Kern" des Wappengesetzes. Damit soll ausgedrückt
werden, dass es keine administrativen Einschränkungen für die
Verwendung von Wappen- und Fahnenabbildungen und der Nationalflagge
selbst gibt. Zu irgendeiner Form der Ermutigung, die rot-weiß-rote
Flagge im offiziellen oder privaten Bereich zu hissen oder die Fahne zu
verwenden, konnte sich der Gesetzgeber freilich ebenso wenig
durchringen wie zu einer Aufnahme der Bundeshymne in das Gesetz über
die sonstigen Staatssymbole. Hier zeigt sich eine vorsichtige
Zurückhaltung, die jeden Anschein vermeiden will, dass der Staat (wie
etwa in der unseligen Zeit des Nationalsozialismus) seinen Bürgern ohne
deren freiwilliger Mitwirkung den Gebrauch von nationalen Symbolen
auferlegen will.
Der Missbrauch der
Staatssymbole
Die Strafbestimmungen des
Wappengesetzes (§ 8) sind relativ kurz gehalten. Sie beziehen sich auf
die unbefugte Führung von Bundeswappen, Siegel und Dienstflagge. Auch
die Vortäuschung einer öffentlichen Berechtigung oder die
Beeinträchtigung des Ansehens der Republik durch die Verwendung von
Abbildungen des Wappens bzw. der Flagge oder durch die Verwendung der
Flagge selbst sind mit Verwaltungsstrafen bis ATS 50.000.- bedroht,
sofern nicht strafgesetzliche Bestimmungen (vor allem die
Schutzbestimmungen gegen Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole,
§ 248 Strafgesetzbuch, BGBl. 60/1974) verletzt werden.
Der richtige Gebrauch von
Fahne und Flagge
Die obigen Grundsätze sind
zum größten Teil aus Bundesverfassung und Wappengesetz selbst
ableitbar. Für die eigentliche Verwendung der Staatssymbole durch den
Bürger gibt es in Österreich aber keinerlei bindende Vorschriften oder
auch nur Empfehlungen im Sinne einer "Flaggenetikette".
Im folgenden werden daher
alle jene Regeln zusammengefasst, die in Österreich heute praktikabel
und durchsetzbar erscheinen.
ÖSTERREICHISCHE FAHNEN- UND
FLAGGENORDNUNG
Wann wird womit beflaggt?
1. An den beiden
Staatsfeiertagen der Republik, d.h. jährlich am Nationalfeiertag, dem
26. Oktober, und am Tag der Arbeit, dem 1. Mai, sind die Bevölkerung
und die öffentlichen Einrichtungen aufgerufen, in den Farben
rot-weiß-rot zu flaggen. Der einzelne Staatsbürger verwendet hiezu die
Nationalflagge, die allein oder gemeinsam mit der Landesflagge gezeigt
wird. NUR die Landesflagge oder auch eine Parteiflagge zu hissen,
entspricht nicht dem Gedanken des Staatsfeiertages.
Öffentliche Einrichtungen
des Bundes zeigen grundsätzlich die Bundesdienstflagge, können aber
auch die Nationalflagge verwenden. Öffentliche Einrichtungen der
Bundesländer zeigen die Nationalflagge allein oder diese gemeinsam mit
der Landesflagge (Landesdienstflagge).
2. An den Landesfeiertagen
wird in den jeweiligen Landesfarben beflaggt - allein oder zusammen mit
der Nationalflagge: Landesdienststellen verwenden dabei nach
Tunlichkeit die Landesdienstflagge, können aber auch die einfache
Landesflagge ohne Wappen zeigen.
3. Die
Bundesregierung/Landesregierung kann aus besonderem Anlaß, insbesondere
auch zum Zeichen der Staats-/Landestrauer, zur Beflaggung aufrufen.
4. Nach internationalem
Vorbild und zur weiteren Förderung des österreichischen
Nationalbewusstseins/Landesbewusstseins sollten die öffentlichen
Dienststellen während der Dienstzeiten die Bundes- bzw.
Landesdienstflagge zeigen. Bis jetzt sind auf Bundesebene nur der
Amtssitz des Bundespräsidenten, das Bundeskanzleramt, das Parlament,
das Regierungsgebäude am Wiener Stubenring, die meisten Einrichtungen
des Bundesheeres, die Hofburg und das Belvedere sowie das Wiener
Rathaus permanent beflaggt. Seit dem Eintritt Österreichs in die
Europäische Union (1995) ist es Gepflogenheit geworden, neben den
österreichischen Farben auch die Europafarben zu zeigen.
5. Es steht jedermann frei,
seinen Wohnsitz oder seine Betriebsstätte permanent mit der National-
und/oder Landesflagge - von Firmenflaggen abgesehen - zu beflaggen.
Bisher ist das vor allem im Hotelgewerbe üblich. Auch die Europaflagge
kann von jedermann verwendet werden, um damit die Zusammengehörigkeit
der Völker Europas zu demonstrieren. Bei der Beflaggung sind freilich
gewisse Regeln - insbesondere auch ästhetischer Natur - zu beachten,
auf die im folgenden näher eingegangen wird.
Wo, wie und wie lange wird
beflaggt?
Die folgenden Grundregeln
werden anhand der Nationalflagge dargelegt, sie gelten aber sinngemäß
auch für Landes-, Gemeinde- und Firmenflaggen.
1. Gebäude werden auf
folgende Weise beflaggt:
a) Durch Hissen der Flagge
an einem freistehenden Flaggenmast vor dem Gebäude. Das ist die
vexillologisch bevorzugte Methode.
b) Durch Hissen der Flagge
an einem lotrechten Mast auf dem Dach oder einem Vorsprung des Gebäudes.
c) Durch Hissen der Flagge
an einem Mast, der in einem Winkel von ca. 45 Grad über der
Horizontalen an der Vorderfront angebracht ist.
d) Durch Einstecken einer
Fahne in eine Halterung, die in einem Winkel von ca. 45 Grad über der
Horizontalen an der Vorderfront angebracht ist.
In allen Fällen soll eine
rechteckige Flagge im Format 2:3 verwendet werden, also z. B. 1 m x
1,50 m, 2 m x 3 m usw.
Die österreichische Flagge
ist immer so zu hissen, dass ihre Streifen einen rechten Winkel zum
Mast bilden, da sonst die Farben Perus (rot-weiß-rot vertikal)
entstehen.
Die in Österreich
eingeführten überlangen, oft vom Dachfirst bis zum Erdgeschoss
reichenden "Hausfahnen" haben die Tendenz, sich auch schon bei wenig
Wind um die Stange zu wickeln oder sich in der Mitte einzudrehen. Die
Flagge soll aber frei wehen und nicht auf irgendeine Art angebunden
werden.
Bei der Beflaggung an einem
vertikalen Mast ist auf die notwendige Mastlänge zu achten. Ästhetische
Erwägungen legen eine Mastlänge nahe, die mindestens der fünffachen
Höhe der Flagge entspricht.
Wird eine schräge
Fahnenstange an einer Hauswand verwendet, so verhindert ein sogenannter
"Stabilisator", d.i. ein Drahtstück, das von der Mitte der inneren
Längsseite der Flagge zum Mast führt, das "Überschlagen" des
Flaggentuches.
Beim Schmuck eines Gebäudes
mit einem daran befestigten Flaggenmast soll tunlichst nur EINE Flagge
von jeder Art (National-, Landes-, Gemeinde-, Firmen- oder
Europaflagge) verwendet werden. In der Praxis heißt das, dass in der
Regel nicht mehr als drei Flaggenmaste angebracht werden sollen.
Dies gilt natürlich nicht
für die im Boden verankerten, freistehenden Flaggenmaste, die in
beliebig großen Gruppen angeordnet werden können - z. B. auf
öffentlichen Plätzen, vor Kongreßzentren, Sportanlagen,
Einkaufszentren, Hotels, etc.
Grundsätzlich aber sollte
man beachten: die "einsame", perfekt gehisste, nachts beleuchtete und
in gutem Zustand gehaltene Flagge im Format 2:3 wirkt immer besser als
eine Vielfalt von Flaggen.
Wasserfahrzeuge des Bundes
führen die Bundesdienstflagge, andere Wasserfahrzeuge die Seeflagge.
Die Flagge wird dabei in der Regel über Heck an einem Flaggenstock
geführt. An der für die österreichische Flagge bestimmten Stelle darf
keine andere Flagge gezeigt werden (Näheres vgl. Seeschiffahrtsgesetz
174/1981)
2. Hissen und Einholen der
Flagge
Die Flagge wird an Gebäuden
und ortsfesten Flaggenmasten im Freien grundsätzlich nur in der Zeit
zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gezeigt. Insbesondere bei
feierlichen Anlässen oder auf wichtigen Gebäuden kann die Flagge auch
während der Nachtstunden gehißt bleiben, jedoch ist in diesem Fall für
eine entsprechende Beleuchtung der Flagge zu sorgen.
Die Flagge wird zügig gehißt
und in gemessenem Tempo eingeholt. Die Flagge soll beim Hissen und
Einholen nicht den Boden berühren und nach Gebrauch sorgsam gefaltet
werden (am besten zunächst der Länge nach und dann in kleinen
Dreiecken, womit eine Art "Paket" entsteht, das nicht gleich
auseinander fällt). Zur Schonung des Flaggentuches ist es gebräuchlich,
die Flagge bei sehr schlechten Wetterbedingungen nicht zu hissen oder
zeitweilig einzuholen. Alte, ausgebleichte, verschlissene oder sonst
unansehnlich gewordene Flaggentücher sind aufzutrennen oder zu
verbrennen.
In welcher Rangordnung wird
beflaggt?
Vorbemerkung: die folgenden
Positionsangaben gehen immer von der Sicht ZUM Publikum aus !
Der Ehrenplatz ist bei drei
Flaggen in der Mitte, sonst zum Beschauer gesehen rechts außen. Die
österreichischen Farben erscheinen daher zur Rechten der Europaflagge.
Die Flagge, welcher der
Ehrenplatz gebührt, wird als erste gehißt und als letzte eingeholt.
Der Ehrenplatz gebührt
grundsätzlich der gastgebenden Nation: in Österreich nimmt daher die
Bundesdienst- oder Nationalflagge den vornehmsten Platz ein.
Der Flagge der Vereinten
Nationen, der Europaflagge und der Flagge des Internationalen
Olympischen Komitees kann jedoch bei internationalen Veranstaltungen
der Ehrenplatz als Ausdruck der völkerverbindenden Gesinnung
Österreichs eingeräumt werden.
Internationale Flaggen und
die Flaggen anderer Nationen dürfen nur zusammen mit einer
österreichischen Bundesdienst- oder Nationalflagge gehißt werden -
ausgenommen natürlich die Beflaggung der diplomatischen Vertretungen in
Österreich.
Werden mehr als fünf Flaggen
gehißt, so folgen diese auf die Flagge, welcher der Ehrenplatz gebührt,
in alphabetischer Reihenfolge nach dem deutschen oder ISO-Alphabet.
Die Flaggen der
österreichischen Bundesländer werden dem Wortlaut der Bundesverfassung
gemäß ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge angeordnet.
Die Beflaggung erfolgt immer
an gleich hohen Masten. Die Höhe aller Flaggen ist gleichzuhalten, doch
sollte - entgegen vielfach bestehender Praxis - die Länge jeder Flagge
dem jeweiligen nationalen Format entsprechen. Demgemäß wären
beispielsweise bei einem internationalen Kongress alle Flaggen 2 m
hoch. Die österreichische Flagge wäre dann wie die meisten anderen
Flaggen 3 m lang, die schweizerische wäre nur 2 m, die Flaggen der USA
und Großbritanniens wären jedoch 3,80 m lang.
Die Beachtung des jeweiligen
nationalen Flaggenformats ist eine Forderung der internationalen
Courtoisie und des Respekts vor den Staatssymbolen anderer Nationen. Es
ist ein bedauerlicher Ausdruck österreichischer Provinzialität, wenn
heimische Veranstalter in trauter Gemeinsamkeit mit den Fahnenfabriken
die Flaggen unserer Gäste in das meist überlange Format der
österreichischen Haus-, Banner- oder Knatterfahnen pressen oder
"Kombiflaggen" verwenden, bei denen sich mehrere Nationen ein
Flaggentuch teilen müssen.
Besonderes Augenmerk ist
auch auf die richtige Lage des Flaggenmusters zu legen: während die
Streifen der österreichischen Flagge so wie jene der deutschen,
ungarischen, niederländischen etc. einen rechten Winkel zum Mast bilden
müssen, laufen sie im Fall von Frankreich, Italien, Belgien etc.
parallel zum Mast. Es ist vor allem Aufgabe der Fahnenfabriken, auf die
Veranstalter einzuwirken, diese Grundsätze zu beachten.
3. Der richtige Gebrauch
der Fahne
Die Rangordnung der Fahne
entspricht jener der Flagge. So wird etwa bei einem Vortrag oder bei
einer Pressekonferenz die österreichische Fahne hinter dem Rednerpult
zur Rechten des Redners aufgestellt. Ist der Vortragende ein
ausländischer Gast, tritt seine Nationalfahne hinzu und steht hinter
dem Rednerpult zur Linken des Redners. Die Fahne wird lotrecht
aufgestellt, sodass das Fahnenblatt vor dem Stock harmonisch
herunterfällt.
Bei Umzügen und Aufmärschen
wird die rot-weiß-rote Fahne an der Spitze des Zuges, jedoch immer nach
einer eventuell teilnehmenden Musikkapelle getragen.
Wenn die österreichische
Fahne von mehreren Fahnen begleitet wird, wird sie in der Mitte
vorangetragen. Das Mitführen mehrerer rot-weiß-roter Fahnen durch eine
Gruppe ist zu vermeiden.
Erscheint der Fahnenträger
in Uniform oder Standeskleidung, werden ihm zwei Uniformierte zur
Begleitung der Fahne beigegeben. Solange die Fahne getragen oder
gehalten wird, behalten der Träger und seine Begleiter ihre
Kopfbedeckungen auch im Innenraum und in der Kirche auf dem Haupt. Beim
Vorbeimarsch an einer Ehrentribüne hebt der Fahnenträger die Fahne zum
Gruß entweder in die Senkrechte hoch oder neigt sie nach vorn in die
Nähe der Waagrechten, ohne dass die Fahne jedoch den Boden berührt.
Seine Begleiter wenden ihren Blick den Ehrengästen zu.
Bei religiösen Umzügen und
Veranstaltungen gebührt den kirchlichen Fahnen der Ehrenplatz. In
Kirchen nimmt die österreichische Fahne auf der vom Altar aus gesehen
rechten Seite Aufstellung. In einer katholischen Kirche ist es üblich,
die Fahne leicht geneigt anzuordnen, während sie in einer
protestantischen Kirche in der Regel lotrecht steht.
4. Ehrenbezeigungen
Die Farben Rot-Weiß-Rot sind
das traditionsreiche Symbol Österreichs und als solches sichtbarer
Ausdruck der Liebe zum Vaterland. Diese Farben zu achten, ist Pflicht
aller Staatsbürger. Gleichzeitig respektiert der Österreicher jedoch
die Europaflagge und die Staatssymbole anderer Nationen. Während des
Hissens und Einholens der österreichischen oder einer ausländischen
Flagge wendet sich der Österreicher zum Flaggenmast, richtet seinen
Blick auf die Flagge und nimmt dabei eine achtungsvolle Haltung ein.
Soldaten, Angehörige der Exekutive und andere Personen in Uniform
leisten die Ehrenbezeigung, Männer in Zivilkleidung nehmen die
Kopfbedeckung ab. Dem Ausländer gebietet es die Höflichkeit, sich
ebenso zu verhalten.
In gleicher Weise wird die
österreichische Fahne im Augenblick ihres Vorbeimarsches oder wenn sie
in einen Raum getragen wird gegrüßt.
Wer die Front einer zu
seiner Begrüßung angetretenen Ehrenformation abschreitet, grüßt die vor
ihm (bis knapp vor dem Boden) geneigte Fahne durch eine kurze
Verbeugung.
Wird die österreichische
Bundshymne oder eine andere Nationalhymne gespielt, gelten die oben
genannten Regeln während der gesamten Dauer der Hymne. Ist keine Flagge
oder Fahne zu grüßen, wenden sich die Anwesenden der Musik zu.
Das Hissen der Flagge(n)
erfolgt immer VOR dem allfälligen Abspielen der Nationalhymne(n). Das
Aufziehen der Flagge kann jedoch von einem Hornsignal oder einem
Trommelwirbel begleitet werden.
Beim Einholen der Flagge(n)
wird in umgekehrter Reihenfolge vorgegangen: zuerst Abspielen der
Hymne(n), dann Einholen der Flagge(n). Es ist ein Zeichen des
wachsenden österreichischen Patriotismus, die Bundeshymne mitzusingen.
Die Fahne wird zur
Ehrenbezeigung gesenkt, berührt dabei aber nicht den Boden:
- Vor dem Bundespräsidenten
und vor einem ausländischen Staatsoberhaupt, wenn diese die Front einer
Ehrenformation abschreiten.
- Während die Bundeshymne,
eine andere Nationalhymne, eine Landeshymne oder die Europahymne
gespielt wird.
- Beim katholischen
Gottesdienst zur Wandlung und zum sakramentalen Segen.
5. Zum Ausdruck der Trauer
Bei Staatstrauer oder in
sonstigen Trauerfällen wird die FLAGGE auf Halbmast gesetzt. Dabei wird
sie zunächst bis zur Mastspitze gehißt und nach einem kurzen Verweilen
auf etwas über die halbe Masthöhe gesenkt. Wenn die auf Halbmast
gesetzte Flagge eingeholt wird, ist sie neuerlich bis an die Spitze zu
hissen und dann einzuziehen. Am Morgen des Beisetzungstages wird die
Flagge auf Halbmast gesetzt, bis sie nach der Beerdigung wieder auf
Vollmast gehisst wird.
Eine andere Form, Trauer
auszudrücken, ist das Hissen einer schwarzen Flagge. Auch diese soll
tunlichst das Format 2:3 haben. Sie wird immer auf Vollmast gehisst.
Die FAHNE wird zum Ausdruck
der Trauer mit einem etwa zwanzig Zentimeter breiten, in der Breite der
Fahne langen und in zwei Bändern aus einer Schleife fallenden schwarzen
Flor versehen.
Bei Abspielen des Liedes
"Ich hatt' einen Kameraden" und bei der Versenkung eines Sarges wird
die Fahne zur Ehrenbezeugung gesenkt.
6. Verwendung für
Dekorationszwecke
Die Verwendung des
Flaggentuches in geraffter Form für Dekorationszwecke ist zu vermeiden.
Zum Schmuck von Festräumen, Bühnen und dergleichen sind Grünpflanzen
besser geeignet.
Wird das rot-weiß-rote
Flaggentuch für sich allein verwendet, soll es das Format 2:3 haben.
Die Streifen waagrecht, ist der Stoff faltenlos an der Stirnwand des
Saales über Kopfhöhe anzubringen. Das Schmücken eines Rednerpultes oder
Podiums durch Bespannen mit einem Flaggentuch ist zu vermeiden.
Hingegen kann das Rednerpult bei offiziellen Anlässen mit dem
freischwebenden Bundeswappen geschmückt werden. Bei der Enthüllung
eines Standbildes oder einer Wandtafel ist die Einbeziehung der
österreichischen Farben in die Feier wünschenswert, doch darf das
Flaggentuch nie als Hülle verwendet werden.
Ein Sarg, der die
sterblichen Überreste einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens oder
eines im Einsatz für das Vaterland Verstorbenen enthält, kann mit einem
Flaggentuch bedeckt werden. Dieses ist so aufzulegen, dass der weiße
Streifen über den Deckel des Sarges in der Längsrichtung zu liegen
kommt, während die roten Streifen die Seiten bedecken. Wird die
Bundesdienstflagge verwendet, so blickt der Wappenadler zum Kopfende
des Sarges. Auf das Flaggentuch werden keine Kränze oder Blumengebinde
gelegt, jedoch können ein Helm oder die Orden des Verstorbenen darauf
ruhen. Das Flaggentuch wird nicht der Erde übergeben, sondern vor der
Versenkung des Sarges abgehoben und gefaltet. Es kann als Geste der
Erinnerung den Verwandten des Verstorbenen übergeben werden.
Das Anbringen von
Inschriften, Zeichnungen und Bildern aller Art auf österreichischen
Fahnen und Flaggen ist unzulässig, desgleichen die Verwendung der
Nationalfarben und des Bundeswappens auf Gegenständen, die zum
Verbrauch bestimmt sind.
Werden die Farben
Österreichs zum Beispiel in Form eines Wimpels an einem Fahrzeug
geführt, ist auf sichere Befestigung und darauf zu achten, dass eine
Verschmutzung möglichst verhindert wird.
Tischfähnchen und andere
kleine Ausführungen von Fahne und Flagge sollen maßstabgerecht und im
Sinne der obigen Richtlinien, d.h. in horizontaler Richtung wehend,
hergestellt werden.
Praktische Hinweise zum
Gebrauch von Flagge und Fahne
1. Flaggenmast
Es wurde schon darauf
hingewiesen, dass das aus historischen Gründen mangelnde Verständnis
des Österreichers für seine Staatssymbole - wie auch die fehlende
Kenntnis nautischer Gepflogenheiten im Binnenland Österreich - dazu
geführt haben, dass die relativ wenigen, in Österreich in Gebrauch
befindlichen Flaggenmaste meist in einem schlechten Zustand sind.
Insbesondere sind Flaggenmaste in Österreich vielfach zu kurz und zu
gedrungen - wahrscheinlich spielen da sowohl mangelndes ästhetisches
Gefühl als auch "Sparsamkeit" mit.
Bei Neuanschaffung empfiehlt
sich ein optimales Verhältnis zwischen Höhe der Flagge und Höhe des
Mastes von mindestens 1:5. Eine 2 x 3 Meter messende Flagge ist
demgemäss an einem 10 m hohen Mast zu hissen, für 1 x 1,5 m große
Flaggen soll der Mast rund 5m hoch sein. Die besten Flaggenmasten,
schlank, leicht konisch und zumeist aus Glasfiber hergestellt, werden
von skandinavischen Firmen angeboten.
2. Flaggenleine
Die Rollen oder Führungen
für die Flaggenleine (das Drahtseil) sollen an der Mastseite gegenüber
der Hauptwindrichtung angebracht sein, da sich dadurch die Flagge im
Seil weniger leicht verhängt. Bei den meisten in Österreich in Gebrauch
stehenden Flaggenmasten wird ein Drahtseil, das um zwei Eisenrollen
führt, als Flaggenleine verwendet. Diese Form der Befestigung hat drei
gravierende Nachteile:
- Die Flagge muß mit Hilfe
von Karabinern eingehängt werden, was sehr oft dazu führt, dass sich
das Flaggentuch verwickelt und verhängt.
- Drahtseil,
Spannvorrichtung und Eisenrollen rosten mit der Zeit, was bald zu
mühsamem Hissen und später oft zu totaler Unbrauchbarkeit führt.
- In Österreich werden sehr
viele Flaggen leider nur bis weit unter die Mastspitze gehißt, weil die
obere Rolle zu tief sitzt, die Spannvorrichtung des Drahtseils
irrtümlich über das Flaggentuch gesetzt wird oder sich das Drahtseil
mangels einer hinreichenden Fixierung von selbst etwas nach unten
verschiebt.
Wer offenen Auges durch
unser Land fährt, wird verwundert sein, in wie vielen Fällen auf diese
Weise ein schlampiger, unansehnlicher "Halbmast-Effekt" erzielt wird.
In den meisten am Meer
liegenden Ländern, wo ja Wind und Seewasser noch stärker wirksam werden
als Schnee und Regen, werden Flaggen grundsätzlich an Leinen
hochgezogen - heute sind dies praktisch alles unverwüstliche
Kunststoffschnüre. Hiezu ist freilich eine besondere Verarbeitungsform
der Flagge erforderlich: das Flaggentuch enthält ein an der Mastseite
("Liek") eingenähtes Stück Leine, das oben und unten in einen Karabiner
- oder, seit neuestem, in eine S-Öse aus haltbarem Kunststoff -
ausläuft. Damit wird das Flaggentuch zwischen die zwei offenen Enden
der Flaggenleine eingehängt.
Diese Form der Anbringung
hat zwei entscheidende Vorteile:
1. Die Flagge kann leicht
bis zur Mastspitze hochgezogen werden und kann sich kaum verheddern, da
die Liekseite des Tuches immer gespannt bleibt. 2. Der Winddruck
verteilt sich statt auf zwei oder drei Karabiner auf die ganze Länge
des Saums an der Mastseite der Flagge, wodurch diese eine erheblich
höhere Lebensdauer hat.
Als Argumente gegen diese
Befestigungsart wird eingewendet werden, dass a) die Verknotung der
Leine für die Österreicher zu schwierig ist, b) dass Flaggen leichter
gestohlen werden können. Dagegen helfen nur Information und Beispiel.
Es wäre deshalb von großer Bedeutung, wenn die österreichischen
Flaggenfabriken diese Ausführung von Flaggentuch und Leine generell
einführen würden - noch dazu wo sie erheblich billiger ist als der
Drahtseilmechanismus und die Karabiner. Da in der Praxis ohnedies nur
in Einzelfällen mit einem Einholen der Flaggen über Nacht gerechnet
werden kann, würde sich insbesondere auch bei den betrieblichen Flaggen
die Lebensdauer erhöhen.
3. Flaggentuch
Die österreichischen
Flaggenfabriken bieten heute eine Reihe von langlebigen Stoffen (Perlon
etc.) an. Die sogenannte "Hissflagge" (Flaggentuch im Format 2:3) kommt
erheblich billiger als die üblichen "Sportplatz-", "Banner-" oder
"Knatterfahnen" bzw. die langen oder trapezförmigen "Hausfahnen" und
hält länger, wenn sie fachgerecht gehißt wird. Die gelegentliche
Reinigung oder Ausbesserung wird von den Fahnenfirmen gerne übernommen.
4. Der Stabilisator
In der sehr
beflaggungsfreundlichen Schweiz wurde eine Methode entwickelt, die an
der Hausfassade schräg angebrachte Flaggen am Überschlagen und
Verheddern hindern. Der sogenannte "Stabilisator" ist ein dünner
Eisenstab, der vom Flaggenmast zur Unterkante des Flaggentuchs führt
und dort durch einen Karabiner befestigt ist. Die Verwendung dieses
einfachen Behelfes würde in Österreich viel dazu beitragen, dass vor
allem Geschäftsleute ihre Portale öfter beflaggen würden, da sich die
Flagge nicht verheddern würde und ihre Werbewirkung auf Dauer entfalten
könnte.

5. Tischflaggen
Im politischen und
gesellschaftlichen Leben ist es eine schöne Geste, bei Besprechungen
mit ausländischen Partnern die österreichischen Farben und die Farben
des Gastes auf den Besprechungstisch zu stellen. Dazu sollten kleine
Tischflaggenmaste verwendet werden, an denen die Flagge vexillologisch
richtig, d.h. im rechten Winkel zum Mast "gehisst" wird. Dies geschieht
mithilfe einer kleinen elastischen Schnur. Diese Ausführung ist
jederzeit erhältlich und kostet nicht mehr als jene mit der
traditionellen aber meist unansehnlichen "Bannerfahne".
6. Firmenflaggen
Für Firmenflaggen gilt
dasselbe wie für die staatlichen Flaggen. Die Ausführung als Hissflagge
im Format 2:3 ist allen anderen Flaggenformen vorzuziehen, da die
richtig wehende Flagge einen dynamischen und professionellen Eindruck
vermittelt und außerdem der Text in der Regel besser lesbar ist als bei
den gebräuchlichen, vertikal beschrifteten "Knatterfahnen".
Architektonisch und
ästhetisch wirkt die Anordnung von drei Masten vor der Betriebsstätte
am besten. In der Mitte wird die Nationalflagge, rechts die
Landesflagge und links die Firmenflagge gehisst. Damit zeigt das
Unternehmen seine Verbundenheit mit der Republik und dem jeweiligen
Bundesland. Die Belegschaft wird den Stolz auf die Leistung des
Betriebes mit der Liebe zum Land verbinden. Statt der Landesflagge kann
auch die Europaflagge verwendet werden. Ein Tochterunternehmen einer
ausländischen Firma kann natürlich auch deren Nationalflagge hinzufügen.
Ideal ist es, wenn die
Flaggen täglich morgens gehißt und abends eingeholt werden. Dem
Werksportier würde diese zusätzliche Aufgabe nur gut tun, sitzt er
ohnedies viele Stunden in seinem Büro. Übernimmt er diese Aufgabe
nicht, so sollten die Flaggen in der Nacht beleuchtet werden, was
überdies einen besonders guten Werbeeffekt hat. Jedenfalls ist von Zeit
zu Zeit nach dem Zustand der Flaggen zu sehen - es ist keine gute
Visitkarte für ein Unternehmen, wenn diese in jener erbärmlichen
Verfassung sind, in dem sich Flaggen in unserem Land heute noch leider
sehr oft befinden.
7. Fahnen in Amtsräumen und
Schulen
Träger öffentlicher Ämter -
vom Regierungsmitglied bis zum Bürgermeister der kleinsten Gemeinde -
sollten in ihren Amtsräumen neben der rot-weiß-roten Fahne jene ihrer
Gebietskörperschaft aufstellen. In den Büros des Bundespräsidenten und
des Bundeskanzlers und im Amtszimmer des Wiener Bürgermeisters, der
anderen Landeshauptleute und vieler Bürgermeister geschieht dies
bereits in vorbildlicher Weise, ebenso in einigen Ministerien. Auf
lange Sicht wäre es anzustreben, wenn in allen Klassenzimmern
Österreichs eine rot-weiß-rote Fahne stünde. Die Elternvereine sollten
aufgerufen werden, die Kosten dafür zu übernehmen - schließlich sollten
jene, die die Republik mit aufgebaut haben, daran interessiert sein,
dass sich die Jugend froh zu unserem Vaterland bekennt.
Ohne dass dies in ein
paramilitärisches Zeremoniell nach dem Muster einer unseligen
Vergangenheit ausarten dürfte, ist es vorstellbar, bei bestimmten
Schulfeiern gemeinsam die Nationalflagge zu hissen - insbesondere auch
bei sportlichen Anlässen. Dazu könnte eine eigene Schulflagge treten.
Damit würde die Identifikation mit der eigenen Anstalt und dem
österreichischen Vaterland gefördert werden.
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Dr.
Peter Diem - Mail: onlineforschung at eunet dot at
Türkenschanzstr. 46, A-1180 Vienna / Austria
URL: http://www.peter-diem.at/etikette.htm
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