Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens
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Chronologische Übersicht |
Das Wappen der Republik Österreich
(Bundeswappen)
1984
Am 28. März 1984 beschloss der Nationalrat nach einem kurzen
Berichts des Abg. Neuwirth ohne jede Debatte und einstimmig (wie übrigens auch schon am 8. Mai 1919) das
"Bundesgesetz über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz)". Es bezieht sich in § 1 auf den Artikel 8a B-VG,
regelt in § 2 das Siegel der Republik und bestimmt unter der Überschrift
"Die Farben und die Flagge der Republik Österreich" in seinem
§ 3:
(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot.
(2) Die Flagge der Republik Österreich besteht aus drei gleich breiten
waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.
(3) Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber
außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen
hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist
zwei zu drei. Die Zeichnung der Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden
Anlage 2 ersichtlich.
--> Die weiteren Bestimmungen sind dem
Faksimile des Wappengesetzes
1984
zu entnehmen.
Die "detailreiche" Abbildung der Anlage zu BGBl. 159/1984 (siehe
Abb. rechts)
mit ihrem hell abschattierten Federwerk hat dazu geführt, dass die große
Fahnenfabrik
Gärtner in Mittersill den Adler nicht schwarz, sondern
"graumeliert" herstellt, wie dies auch auf der Homepage dieser
Firma ersichtlich ist. Damit erscheint das Bundeswappen auf vielen
in den letzten Jahren angeschafften Bundesdiensflaggen und -fahnen -
besonders nach längerem Gebrauch - grau und nicht schwarz.
Abbildung der
Bundesdienstflagge im BGBl. 159/1984
Ausführlicher
Text über die Geschichte der österreichischen Farben
(22 Seiten, pdf, noch in Bearbeitung)
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Heraldisch korrekte Form groß
Korrekte Bundesdienstflagge
1984
"Detailreiche"
Abbildung im BGBl.159/1984
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1981
Im Rahmen einer größeren Verfassungsreform wurde Mitte 1980 eine Regierungsvorlage
ausgearbeitet, die am
1. Juli 1981 vom Nationalrat beschlossen wurde (BGBl. 350/1981). Nach einem 62 Jahre währenden wechselhaften politischen und rechtlichen Schicksal
war damit das Staatswappen formell in den Text der Bundes-Verfassung aufgenommen
worden. Artikel 8a B-VG lautet:
(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot. Die Flagge besteht aus drei
gleichbreiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der
untere rot sind.
(2) Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem
freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild
belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang
eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer.
(3) Nähere Bestimmungen, insbesondere über den
Schutz der Farben und des Wappens
sowie über das Siegel der Republik, werden durch Bundesgesetz
getroffen.
The Austrian arms blazoned
in English:
The Arms of the Republic
of Austria (Federal Arms) are: a free-standing, single-headed eagle sable,
armed or and tongued gules, on its breast an escutcheon gules with a fess
argent. The eagle bears on its head a mural crown or with three visible
towers. Both legs are chained with a broken iron chain. The eagle holds in
its right claw a sickle or with the blade turned inwards, and in its left
claw a hammer or.
Note: the eagle is free-standing, that is, not set on a shield,
which is in keeping with German and Austrian traditions in matters of
state arms. The escutcheon on the eagle's breast is, of course, the
traditional arms of Austria.
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Die
Nationalflagge Österreichs (2:3)
Farbdarstellung
auf Basis der
Abbildung StGBl. 22/1945
Schwarz-weiß-Version
gemäß
StGBl. 22/1945 |
1945
Unmittelbar nach der Befreiung von der Naziherrschaft, noch vor der
Kapitulation Hitlerdeutschlands, nämlich schon m
1. Mai 1945, wurde das Gesetz "über Wappen, Farben, Siegel und Embleme der Republik (Wappengesetz)"
von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Wieder war es Dr. Karl Renner, der erste Kanzler auch der Zweiten
Republik, der die Initiative hiezu ergriff. Bereits im 2. Stück des neuen Staatsgesetzblattes verlautbart, bestimmt das
Wappengesetz 7/1945:
Artikel 1.
(1) Die Republik Österreich führt das mit Gesetz vom 8. Mai 1919, St.G.Bl. Nr. 257, eingeführte Staatswappen,
das die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der
Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden
Stadtmauerkrone, versinnbildlicht, wieder ein. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.
(2) Die Zeichnung des Staatswappens ist aus der einen
Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage ersichtlich. (Diese
Anlage wurde am 20. Juni 1945 im Staatsgesetzblatt unter Nr. 22/1945
nachgereicht).
Artikel 2.
Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot, die Flaggen und
Banner, die von staatlichen Behörden, Einrichtungen und Anstalten
geführt werden, zeigen im Mittelfeld das Wappen der Republik.
Das Bemerkenswerte an diesem
Gesetzestext ist, dass er - über die rein heraldische Wappenbeschreibung
(Blasonierung) hinausgehend - eine Legalinterpretation der vier dem neuen österreichischen
Bundeswappen eigentümlichen Symbole gibt, die sich nur an dieser
Stelle findet. Das ist als authentischer Beweis dafür anzusehen, dass von
dem DUALEN Zeichen "Hammer und Sichel" im österreichischen
Wappen keine Rede sein kann. Am 1. Mai 1945 hatte man freilich andere Sorgen, als sich um
heraldische und verfassungsrechtliche Details zu kümmern. So dachte man
auch nicht daran, die
Farbe der Ketten näher zu bestimmen. Vor allem aber übersah man,
dass man durch die Einfügung der gesprengten Eisenketten das im
Verfassungsrang stehende Bundeswappen von 1919 durch ein einfaches Gesetz
modifiziert hatte. Zwar beschloss der Nationalrat am 19. 12. 1945 ein
Verfassungs-Übergangsgesetz, das den Mangel nachträglich saniert hätte,
doch konnte dieser Gesetzesbeschluss mangels Zustimmung des Alliierten
Rates nicht ordnungsgemäß kundgemacht werden.
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Farbdarstellung
auf Basis der
Abbildung StGBl. 22/1945
Schwarz-weiß-Version
gemäß
StGBl. 22/1945 |
Das Wappen des Bundesstaates Österreich (1934-1938)
1934
Als die Republik durch den austrofaschistischen "Bundesstaat
Österreich" abgelöst wurde, musste auch das zentrale heraldische Symbol des
verhassten "Parteienstaates" einer Änderung unterzogen werden. Nach dem Verbot der nationalsozialistischen und
sozialdemokratischen Aktivitäten (inklusive aller Parteisymbole, Fahnen, Wimpel),
wollte man alles entfernen, was auch nur entfernt an Kommunismus und Sozialismus erinnerte. Ironischerweise entfernte der sogenannte "Ständestaat" damit gerade die "ständischen" Elemente des Staatswappens - jene
Zeichen also, die das Zusammenwirken von Arbeitern, Bauern und Bürgern symbolisieren wollten. An die Stelle des einköpfigen
Adlers trat wieder der Doppeladler, wodurch der Wille zur Rückbesinnung auf altösterreichische Traditionen und Tugenden
ausgedrückt werden sollte. Die Adlerköpfe wurden nimbiert, was als Symbol für die christlich-katholische Orientierung des
"Ständestaates" zu interpretieren ist.
Im Ministerrat wurde die Form des neuen Staatswappens 1934 mehrmals diskutiert. Dabei wurde u.a. vorgeschlagen,
dass das Wappen "im rechten goldenen Fang ein hohes goldenes Kreuz, im linken
Fang ein blankes Schwert" tragen solle. Dollfuß
selbst versuchte einige Zeit, seinen Standpunkt durchzusetzen, dem Bindenschild das Kruckenkreuz aufzulegen. Schließlich einigte man
sich doch darauf, den nimbierten Doppeladler nur mit dem Bindenschild zu versehen.
Artikel 3 der ständischen Verfassung vom 1. Mai 1934, BGBl. 239/1934 bestimmt:
(1) Die Farben Österreichs sind rot-weiß-rot.
(2) Das Staatswappen Österreichs besteht aus einem frei schwebenden, doppelköpfigen, schwarzen, golden nimbierten
und ebenso gewaffneten, rotbezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken
durchzogenen Schilde belegt ist.
Durch eine Kundmachung der Bundesregierung vom 2. Juli 1934, BGBl.
II/108, wurde die bildliche Darstellung des "Staatswappens
Österreichs" veröffentlicht. In einer offiziellen Staatsbürgerkunde wurde die Bedeutung des neuen
Wappens mittels Anmerkung wie folgt erläutert: "Dieser Doppeladler ist der alte
Reichsadler, der seit Jahrhunderten das Wappentier Österreichs war. Das (sic!) Bindenschild der
Babenberger "rot-weiß-rot" auf der Brust des Doppeladlers
kennzeichnet unsere Ostmarkmission."
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Kruckenkreuzflagge
1934
Doppeladler
1934
Schwarz-weiß-Version |
Das Staatswappen der Republik (Deutsch)österreich
1919
Am 8. Mai 1919 beschloss die
Konstituierende Nationalversammlung das "Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich", St.G.Bl.257/1919.
Berichterstatter war der christlichsoziale Abgeordnete Dr. Rudolf Ramek,
was darauf hindeutet, dass der Gesetzesantrag auf Konsens beruhte und auch von
den konservativen Abgeordneten mitgetragen wurde. Ramek,der spätere
zweimalige Bundeskanzler, ein Rechtsanwalt aus Salzburg, interpretierte
die Wappensymbolik so, dass er die Mauerkrone
nicht als Zeichen des Bürgertums, sondern als Symbol der Demokratie
schlechthin bezeichnete. Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzes bestimmte:
"Das Staatswappen der Republik Deutschösterreich besteht aus
einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem
roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schildchen belegt ist. Der Adler trägt auf dem Haupte eine
goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen, im rechten Fange eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im
linken Fange einen goldenen Hammer."
In der Beilage 202 der das Gesetz vom 8. Mai 1919 betreffenden
stenographischen Protokolle wird die Argumentation, dass der neue
Wappenadler nichts mit dem Habsburger-Regime zu tun habe, noch
verstärkt:
"Die Annahme, dass der Adler ein monarchisches Zeichen sei, ist ein
Vorurteil. Der Adler war das Symbol der Legionen der römischen Republik.
Er versinnbildlicht die Souveränität des Staates ... Da das Wappen die Aufgabe hat, Ämter und Anstalten als
staatlich zu bezeichnen, kommt viel darauf an, dass die Bevölkerung
dieses von allen anderen Abzeichen unterschiedene Abzeichen sofort als staatliches Kennzeichen versteht und
achtet. Ein gewisser Anklang an die bisherigen staatlichen Wappen ist darum
erwünscht..."
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Staatswappen 1919
Weitere Wappenform 1919 |
Vorarbeiten zum Staatswappen 1918
Die Entwürfe für das Staatswappen der Ersten Republik
gehen auf Karl Renner zurück, der sich vom Adler der Monarchie zur Gänze
trennen wollte und die Trias "Stadturm, Ährenkranz,
Bergmannshämmer" als verbindendes Symbol für Bürger, Bauern und
Arbeiter im Auge hatte. Details zur Genese mit Reproduktionsversuchen von
Staatsarchivar Dr. Michael Göbl finden Sie hier. |
Genese des Wappens von 1919
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Die Wappen und Flaggen Österreich-Ungarns
im Ersten Weltkrieg
1915-1918
Das letzte Wappen der österreichischen Länder der Monarchie wurde
mit Allerhöchstem Handschreiben vom 10. Oktober 1915, das letzte Wappen der gemeinsamen Einrichtungen der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde mit
Allerhöchstem Handschreiben vom 11. Oktober 1915 festgesetzt. Diese Wappen wurden am
3. November 1915 im Reichsgesetzblatt 327. und 328. kundgemacht. Dabei führte
man zwei "kleine" und zwei "mittlere" Wappen ein, während die Schaffung zweier "großer" Wappen "einem späteren Zeitpunkt
vorbehalten" bleiben sollte. 1916 wurde dem ungarischen Wappen noch das
kroatische Wappen in Form einer Spitze eingefügt. Nach jahrzehntelangen Bemühungen hatten sich Österreich und Ungarn zu Beginn des zweiten Jahres
des Ersten Weltkriegs auf ein gemeinsames Staatssymbol geeinigt. Trotz seiner traditionellen heraldischen Gestaltung
wirkte das Wappen nicht überladen. Vor allem aber war das Kunststück zustandegebracht worden, die "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (cisleithanische
Reichhälfte, österreichische Länder) und die
"Länder der Heiligen Stephanskrone" (transleithanische Reichshälfte,
ungarische Länder) staatsrechtlich und heraldisch zu verbinden und dabei gleichrangig zu behandeln. Das Wappen des Allerhöchsten Herrscherhauses verband beide Reichshälften übergreifend, aber nicht überherrschend. Die aus der Pragmatischen Sanktion stammende Devise
"Indivisibiliter ac inseparabiliter" setzte noch
einen die Einheit der in den Krieg gestürzten Donaumonarchie beschwörenden Akzent.
H.G. Ströhl hat diese
Wappenzeichnungen gestaltet, sie sind den oben genannten Kundmachungen als Anlagen
beigegeben. Wichtig für die Heraldik der späteren Republik Österreich ist dabei vor allem das "kleine Wappen der österreichischen Länder", das nach anfänglich völlig konträren
Bestrebungen zum legitimen Vorfahren des heutigen Bundeswappens werden sollte.
Offizielle
Beschreibung ("Blasonierung") der rechts angeführten Wappen
(.pdf)
Das
mittlere Wappen der ö. Länder 1915
Die
österreichische Marineflagge
(1786-1918)
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Das kleine gemeinsame Wappen
1915
Das
kleine gemeinsame Wappen
1915 - sw
Das
kleine gemeinsame Wappen 1916
Das kleine
gemeinsame Wappen
1916 - sw
Das
mittlere gemeinsame Wappen 1915
Das mittlere Wappen der österreichischen
Länder 1915
Der vergrößerte Hauptschild des
mittleren Wappens der österreichischen Länder 1915
Das
kleine Wappen der österreichischen
Länder 1915
Das
kleine Wappen der österreichischen
Länder 1915 - sw
Das
vereinigte Wappen der Länder der ungarischen heiligen Krone 1915
Das
kleinere vereinigte Wappen der Länder der ungarischen heiligen Krone 1916
Andere
historische Wappen Österreichs
Die
Entwicklung der Wappen
der Österreichisch-Ungarischen
Monarchie
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