Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens 

Chronologische Übersicht

Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen)

1984

Am 28. März 1984 beschloss der Nationalrat nach einem kurzen Berichts des Abg. Neuwirth ohne jede Debatte und einstimmig (wie übrigens auch schon am 8. Mai 1919) das "Bundesgesetz über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz)". Es bezieht sich in § 1 auf den Artikel 8a B-VG, regelt in § 2 das Siegel der Republik und bestimmt unter der Überschrift "Die Farben und die Flagge der Republik Österreich" in seinem § 3:

(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot.

(2) Die Flagge der Republik Österreich besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.

(3) Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Die Zeichnung der Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 2 ersichtlich.

 
--> Die weiteren Bestimmungen sind dem Faksimile des Wappengesetzes 1984
zu entnehmen. 

Die "detailreiche" Abbildung der Anlage zu BGBl. 159/1984 (siehe Abb. rechts)
mit ihrem hell abschattierten Federwerk hat dazu geführt, dass die große Fahnenfabrik Gärtner in Mittersill den Adler nicht schwarz, sondern "graumeliert" herstellt, wie dies auch auf der Homepage dieser Firma ersichtlich ist.  Damit erscheint das Bundeswappen auf vielen in den letzten Jahren angeschafften Bundesdiensflaggen und -fahnen - besonders nach längerem Gebrauch - grau und nicht schwarz.

Abbildung der Bundesdienstflagge im BGBl. 159/1984

Ausführlicher Text über die Geschichte der österreichischen Farben
(22 Seiten, pdf, noch in Bearbeitung)


Heraldisch korrekte Form groß



Korrekte Bundesdienstflagge 1984

Abbildung in der Anlage zum Wappengesetz  BGBl. 159/1984

"Detailreiche" Abbildung im BGBl.159/1984

1981

Im Rahmen einer größeren Verfassungsreform wurde Mitte 1980 eine Regierungsvorlage ausgearbeitet, die am 
1. Juli 1981
vom Nationalrat beschlossen wurde (BGBl. 350/1981). Nach einem 62 Jahre währenden wechselhaften politischen und rechtlichen Schicksal war damit das Staatswappen formell in den Text der Bundes-Verfassung aufgenommen worden. Artikel 8a B-VG lautet: 


(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot. Die Flagge besteht aus drei gleichbreiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.

(2) Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer.


(3) Nähere Bestimmungen, insbesondere über den Schutz der Farben und des Wappens
sowie über das Siegel der Republik, werden durch Bundesgesetz getroffen.

The Austrian arms blazoned in English: 

The Arms of the Republic of Austria (Federal Arms) are: a free-standing, single-headed eagle sable, armed or and tongued gules, on its breast an escutcheon gules with a fess argent. The eagle bears on its head a mural crown or with three visible towers. Both legs are chained with a broken iron chain. The eagle holds in its right claw a sickle or with the blade turned inwards, and in its left claw a hammer or.

Note: the eagle is free-standing, that is, not set on a shield, which is in keeping with German and Austrian traditions in matters of state arms. The escutcheon on the eagle's breast is, of course, the traditional arms of Austria.

Nationalflagge: siehe dazu ausführlichen Text!

Die Nationalflagge Österreichs (2:3)




Farbdarstellung auf Basis der
Abbildung StGBl. 22/1945

 


Schwarz-weiß-Version gemäß 
StGBl. 22/1945

1945

Unmittelbar  nach der Befreiung von der Naziherrschaft, noch vor der Kapitulation Hitlerdeutschlands, nämlich schon m 1. Mai 1945, wurde das Gesetz "über Wappen, Farben, Siegel und Embleme der Republik (Wappengesetz)" von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Wieder war es Dr. Karl Renner, der erste Kanzler auch der Zweiten Republik, der die Initiative hiezu ergriff. Bereits im 2. Stück des neuen Staatsgesetzblattes verlautbart, bestimmt das Wappengesetz 7/1945:


Artikel 1.

(1) Die Republik Österreich führt das mit Gesetz vom 8. Mai 1919, St.G.Bl. Nr. 257, eingeführte Staatswappen,
das die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone, versinnbildlicht, wieder ein. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt. 

(2) Die Zeichnung des Staatswappens ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage ersichtlich. (Diese Anlage wurde am 20. Juni 1945 im Staatsgesetzblatt unter Nr. 22/1945 nachgereicht).

Artikel 2.

Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot, die Flaggen und Banner, die von staatlichen Behörden, Einrichtungen und Anstalten geführt werden, zeigen im Mittelfeld das Wappen der Republik. 


Das Bemerkenswerte an diesem Gesetzestext ist, dass er - über die rein heraldische Wappenbeschreibung (Blasonierung) hinausgehend - eine Legalinterpretation der vier dem neuen österreichischen Bundeswappen eigentümlichen Symbole gibt, die sich nur an dieser Stelle findet. Das ist als authentischer Beweis dafür anzusehen, dass von dem DUALEN Zeichen "Hammer und Sichel" im österreichischen Wappen keine Rede sein kann. Am 1. Mai 1945 hatte man freilich andere Sorgen, als sich um heraldische und verfassungsrechtliche Details zu kümmern. So dachte man auch nicht daran, die Farbe der Ketten näher zu bestimmen. Vor allem aber übersah man, dass man durch die Einfügung der gesprengten Eisenketten das im Verfassungsrang stehende Bundeswappen von 1919 durch ein einfaches Gesetz modifiziert hatte. Zwar beschloss der Nationalrat am 19. 12. 1945 ein Verfassungs-Übergangsgesetz, das den Mangel nachträglich saniert hätte, doch konnte dieser Gesetzesbeschluss mangels Zustimmung des Alliierten Rates nicht ordnungsgemäß kundgemacht werden. 


Farbdarstellung auf Basis der
Abbildung StGBl. 22/1945

 

Korrekte Schwarz-weiß-Darstellung gemäß StGBl. 22/1945

Schwarz-weiß-Version gemäß 
StGBl. 22/1945


Das Wappen des Bundesstaates Österreich (1934-1938)

1934

Als die Republik durch den austrofaschistischen "Bundesstaat Österreich" abgelöst wurde, musste auch das zentrale heraldische Symbol des verhassten "Parteienstaates" einer Änderung unterzogen werden. Nach dem Verbot der nationalsozialistischen und sozialdemokratischen Aktivitäten (inklusive aller Parteisymbole, Fahnen, Wimpel), wollte man alles entfernen, was auch nur entfernt an Kommunismus und Sozialismus erinnerte. Ironischerweise entfernte der sogenannte "Ständestaat" damit gerade die "ständischen" Elemente des Staatswappens - jene Zeichen also, die das Zusammenwirken von Arbeitern, Bauern und Bürgern symbolisieren wollten. An die Stelle des einköpfigen Adlers trat wieder der Doppeladler, wodurch der Wille zur Rückbesinnung auf altösterreichische Traditionen und Tugenden ausgedrückt werden sollte. Die Adlerköpfe wurden nimbiert, was als Symbol für die christlich-katholische Orientierung des "Ständestaates" zu interpretieren ist. 

Im Ministerrat wurde die Form des neuen Staatswappens 1934 mehrmals diskutiert. Dabei wurde u.a. vorgeschlagen, dass das Wappen "im rechten goldenen Fang ein hohes goldenes Kreuz, im linken Fang ein blankes Schwert" tragen solle. Dollfuß selbst versuchte einige Zeit, seinen Standpunkt durchzusetzen, dem Bindenschild das Kruckenkreuz aufzulegen. Schließlich einigte man sich doch darauf, den nimbierten Doppeladler nur mit dem Bindenschild zu versehen. 
Artikel 3 der ständischen Verfassung vom 1. Mai 1934, BGBl. 239/1934
bestimmt:

(1) Die Farben Österreichs sind rot-weiß-rot.

(2) Das Staatswappen Österreichs besteht aus einem frei schwebenden, doppelköpfigen, schwarzen, golden nimbierten und ebenso gewaffneten, rotbezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schilde belegt ist. 


Durch eine Kundmachung der Bundesregierung vom 2. Juli 1934, BGBl. II/108, wurde die bildliche Darstellung des "Staatswappens Österreichs" veröffentlicht. In einer offiziellen Staatsbürgerkunde wurde die Bedeutung des neuen Wappens mittels Anmerkung wie folgt erläutert: "Dieser Doppeladler ist der alte Reichsadler, der seit Jahrhunderten das Wappentier Österreichs war. Das (sic!) Bindenschild der Babenberger "rot-weiß-rot" auf der Brust des Doppeladlers kennzeichnet unsere Ostmarkmission."

Die Kruckenkreuzflagge (korrekt nur mit dem grünen Sparren) durfte im Inland gemeinsam mit der rot-weiß-roten Flagge verwendet werden (1934-1938)

Kruckenkreuzflagge 1934

 

Der Doppeladler des Ständestaates 1934-1938
Doppeladler 1934

Schwarz-weiß-Version


Das Staatswappen der Republik (Deutsch)österreich


1919

Am 8. Mai 1919 beschloss die Konstituierende Nationalversammlung das "Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich", St.G.Bl.257/1919. 

Berichterstatter war der christlichsoziale Abgeordnete Dr. Rudolf Ramek, was darauf hindeutet, dass der Gesetzesantrag auf Konsens beruhte und auch von den konservativen Abgeordneten mitgetragen wurde. Ramek,der spätere zweimalige Bundeskanzler, ein Rechtsanwalt aus Salzburg, interpretierte die Wappensymbolik so, dass er die Mauerkrone nicht als Zeichen des Bürgertums, sondern als Symbol der Demokratie schlechthin bezeichnete. Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzes bestimmte:

"Das Staatswappen der Republik Deutschösterreich besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schildchen belegt ist. Der Adler trägt auf dem Haupte eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen, im rechten Fange eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fange einen goldenen Hammer." 

In der Beilage 202 der das Gesetz vom 8. Mai 1919 betreffenden stenographischen Protokolle wird die Argumentation, dass der neue Wappenadler nichts mit dem Habsburger-Regime zu tun habe, noch verstärkt: "Die Annahme, dass der Adler ein monarchisches Zeichen sei, ist ein Vorurteil. Der Adler war das Symbol der Legionen der römischen Republik. Er versinnbildlicht die Souveränität des Staates ... Da das Wappen die Aufgabe hat, Ämter und Anstalten als staatlich zu bezeichnen, kommt viel darauf an, dass die Bevölkerung dieses von allen anderen Abzeichen unterschiedene Abzeichen sofort als staatliches Kennzeichen versteht und achtet. Ein gewisser Anklang an die bisherigen staatlichen Wappen ist darum erwünscht..." 

Bundeswappen 1919 nach E.Krahl (aus Hag-Wappenbuch)

Staatswappen 1919

Besonders auf Briefmarken verwendete Form des Wappens 1919

Weitere Wappenform 1919

Vorarbeiten zum Staatswappen 1918

Die Entwürfe für das Staatswappen der Ersten Republik gehen auf Karl Renner zurück, der sich vom Adler der Monarchie zur Gänze trennen wollte und die Trias "Stadturm, Ährenkranz, Bergmannshämmer" als verbindendes Symbol für Bürger, Bauern und Arbeiter im Auge hatte. Details zur Genese mit Reproduktionsversuchen von Staatsarchivar Dr. Michael Göbl finden Sie hier

Abzeichen des "Soldatenrates Deutsch-Österreich"
Genese des Wappens von 1919


Die W
appen und Flaggen Österreich-Ungarns im Ersten Weltkrieg

1915-1918


Das letzte Wappen der österreichischen Länder der Monarchie wurde  mit Allerhöchstem Handschreiben vom 10. Oktober 1915, das letzte Wappen der gemeinsamen Einrichtungen der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde mit Allerhöchstem Handschreiben vom 11. Oktober 1915 festgesetzt. Diese Wappen wurden am 3. November 1915 im Reichsgesetzblatt 327. und 328. kundgemacht. Dabei führte man zwei "kleine" und zwei "mittlere" Wappen ein, während die Schaffung zweier "großer" Wappen "einem späteren Zeitpunkt vorbehalten" bleiben sollte. 1916 wurde dem ungarischen Wappen noch das kroatische Wappen in Form einer Spitze eingefügt. Nach jahrzehntelangen Bemühungen hatten sich Österreich und Ungarn zu Beginn des zweiten Jahres des Ersten Weltkriegs auf ein gemeinsames Staatssymbol geeinigt. Trotz seiner traditionellen heraldischen Gestaltung wirkte das Wappen nicht überladen. Vor allem aber war das Kunststück zustandegebracht worden, die "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (cisleithanische Reichhälfte, österreichische Länder) und die "Länder der Heiligen Stephanskrone" (transleithanische Reichshälfte, ungarische Länder) staatsrechtlich und heraldisch zu verbinden und dabei gleichrangig zu behandeln. Das Wappen des Allerhöchsten Herrscherhauses verband beide Reichshälften übergreifend, aber nicht überherrschend. Die aus der Pragmatischen Sanktion stammende Devise "Indivisibiliter ac inseparabiliter" setzte noch einen die Einheit der in den Krieg gestürzten Donaumonarchie beschwörenden Akzent. H.G. Ströhl hat diese Wappenzeichnungen gestaltet, sie sind den oben genannten Kundmachungen als Anlagen beigegeben. Wichtig für die Heraldik der späteren Republik Österreich ist dabei vor allem das "kleine Wappen der österreichischen Länder", das nach anfänglich völlig konträren Bestrebungen zum legitimen Vorfahren des heutigen Bundeswappens werden sollte.

Offizielle Beschreibung ("Blasonierung") der rechts angeführten Wappen (.pdf)

Das mittlere Wappen der österreichischen Länder 1915/16Die österreichische Marineflagge  (1786-1918) - sie war bis 1869 auch Handelsflagge

 

 

 

 

 

Das mittlere Wappen der ö. Länder 1915             Die österreichische Marineflagge (1786-1918)

Österreich-Ungarische Handelsflagge 1869-1918, Ungarische Nationalflagge 1848

Kleines gemeinsames Wappen 1915-1918
Das kleine gemeinsame Wappen 1915

Das kleine gemeinsame Wappen
1915 - sw

Das kleine gemeinsame Wappen 1916

Das kleine gemeinsame Wappen 
1916 - sw

Das mittlere gemeinsame Wappen 1915

Das mittlere Wappen der österreichischen
Länder 1915


Der vergrößerte Hauptschild des
mittleren Wappens der österreichischen Länder 1915

Das kleine Wappen der österreichischen
Länder 1915

Das kleine Wappen der österreichischen
Länder 1915 - sw

Das vereinigte Wappen der Länder der ungarischen heiligen Krone 1915

Das kleinere vereinigte Wappen der Länder der ungarischen heiligen Krone 1916

Andere historische Wappen Österreichs

Die Entwicklung der Wappen
der Österreichisch-Ungarischen
Monarchie